Finanzamt Gielert

Die Gemeinde Gielert im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Wittlich. Als Einwohner von Gielert haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen und alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Die Mitarbeiter des Finanzamts sind Ihnen bei jeglichen Anliegen bezüglich Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden gerne behilflich. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen, schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten stressfrei verwalten.

Gielert im Überblick

Einwohner 502 257 männlich
245 weiblich
Fläche 8,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54424

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gielert

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank