Finanzamt Giengen an der Brenz

Die Stadt Giengen an der Brenz im Heidenheim-Kreis, Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Heidenheim. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt dort einzureichen und zahlreiche Informationen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Bei Fragen zur Lohnsteuer, den entsprechenden Fristen und Steuerbescheiden sowie der Handhabung von Belegen ist das Finanzamt Heidenheim der passende Ansprechpartner. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Grenzen von Giengen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist. Das Team des Finanzamts Heidenheim unterstützt Sie tatkräftig bei allen steuerlichen Angelegenheiten, damit Sie den Überblick über Ihre Finanzen behalten.

Giengen an der Brenz im Überblick

Einwohner 226 113 männlich
113 weiblich
Fläche 4,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Heidenheim

Adresse

Marienstr. 15
89518 Heidenheim

Postfach 1320 , 89503 Heidenheim

Kontakt

Telefon 07321/380
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07321/381528

Finanzamtsnummer

2864

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE55630000000061401505

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89522, 89526, 89527, 89528, 89529, 89530, 89531, 89534, 89537

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Giengen an der Brenz

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank