Finanzamt Gierschnach

Die Gemeinde Gierschnach im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz ist dem Finanzamt Mayen zugeordnet. Um steuerliche Fragen zu klären oder Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben, können die Bürger von Gierschnach auf die Dienstleistungen des Finanzamts zurückgreifen. Bei Anfragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen kompetente Ansprechpartner bereit, die Ihnen bei der Einhaltung aller Fristen helfen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Belege rechtzeitig einreichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert Ihr zuständiges Finanzamt ermitteln.

Gierschnach im Überblick

Einwohner 10.224 4.969 männlich
5.255 weiblich
Fläche 19,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 279

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56294

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gierschnach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank