Finanzamt Giersleben

Giersleben ist eine Gemeinde im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt, und untersteht dem Finanzamt Quedlinburg. Als Einwohner von Giersleben können Sie Ihre Einkommensteuererklärung jederzeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Zudem beantwortet das Finanzamt Fragen zur Lohnsteuer und zur steuerlichen Veranlagung. Die Einhaltung der Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen ist von großer Bedeutung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde sollten Sie beachten, dass ein anderes Finanzamt zuständig werden könnte. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. So stellen Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Angelegenheiten fristgerecht bearbeiten können.

Giersleben im Überblick

Einwohner 926 448 männlich
478 weiblich
Fläche 20,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Quedlinburg

Adresse

Klopstockweg 21
06484 Quedlinburg

Postfach 14 20 , 06472 Quedlinburg

Kontakt

Telefon 03946 529-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03946 529-4600

Finanzamtsnummer

3117

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.30 – 12.00 Uhr
Di. 08.30 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.30 – 12.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Quedlinburg

IBAN: DE58810000000026801502

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06449

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Giersleben

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 338%
Gewerbesteuer 200%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank