Finanzamt Giesenhausen

Giesenhausen im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz gehört zum Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und bekommen Unterstützung bei jeglichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Anfragen zu Lohnsteuer, Fristen und der Beschaffung von Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts ebenfalls kompetente Ansprechpartner. Wenn Sie in naher Zukunft umziehen sollten, beachten Sie bitte, dass sich dadurch die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern könnte. Um die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Anliegen zu finden, empfehlen wir Ihnen, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, der Ihnen schnell das zuständige Finanzamt für Giesenhausen zeigt.

Giesenhausen im Überblick

Einwohner 1.521 745 männlich
776 weiblich
Fläche 2,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 293

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57612

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Giesenhausen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank