Finanzamt Gillenbeuren

In der Gemeinde Gillenbeuren, die zum Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Simmern-Zell zuständig. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies unkompliziert über das Finanzamt zu erledigen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können die Mitarbeiter des Finanzamtes Ihnen kompetent weiterhelfen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle haben, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu Fristen, Steuerbescheiden und den Belegen, die Sie für die Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen.

Gillenbeuren im Überblick

Einwohner 12.294 5.986 männlich
6.308 weiblich
Fläche 14,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 274

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56825

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gillenbeuren

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank