Finanzamt Gilten

Gilten, eine Gemeinde im Heidekreis, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Soltau. Wenn Sie in Gilten wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Verfügung und informiert Sie über die geltenden Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Außerdem kümmern sich die Mitarbeiter um die Ausstellung von Steuerbescheiden und die Bearbeitung von Belegen. Beachten Sie, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, verwenden Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. So stellen Sie sicher, dass Sie stets gut informiert sind und Ihre steuerlichen Verpflichtungen ohne Stress erfüllen können.

Gilten im Überblick

Einwohner 1.239 629 männlich
610 weiblich
Fläche 33,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 35

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Soltau

Adresse

Rühberg 16
29614 Soltau

Postfach 1243 , 29602 Soltau

Kontakt

Telefon 05191 807-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2341

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE SOLTAU

Kontoinhaber: Finanzamt Soltau

IBAN: DE41258516600000100016

BIC: NOLADE21SOL

Zuständig für Postleitzahlen

29690

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gilten

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Grundsteuer A 475%
Grundsteuer B 475%
Gewerbesteuer 425%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank