Finanzamt Gimbsheim

In der Gemeinde Gimbsheim, die im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Einwohner von Gimbsheim können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten kompetente Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist auch für die Bearbeitung von Lohnsteuerangelegenheiten zuständig und informiert Sie über die relevanten Fristen und benötigten Belege. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das Finanzamt zu finden, das für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist. Ein rechtzeitiger Austausch mit dem Finanzamt stellt sicher, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden.

Gimbsheim im Überblick

Einwohner 821 425 männlich
396 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67578

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gimbsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank