Finanzamt Gindorf

Die Gemeinde Gindorf gehört zum Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Bitburg-Prüm zugeordnet. Als Einwohner von Gindorf können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einreichen, und das Team dort ist Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung behilflich. Besonders wichtig sind Fristen, die Sie einhalten müssen, um keine Nachteile bei der Steuererklärung zu erfahren. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Ob Lohnsteuerfragen oder benötigte Belege – das Finanzamt Bitburg-Prüm ist Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Angelegenheiten in Gindorf. Nutzen Sie diese Unterstützung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen sicher zu erfüllen.

Gindorf im Überblick

Einwohner 426 212 männlich
214 weiblich
Fläche 4,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54657

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gindorf

?
Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank