Finanzamt Gingen an der Fils

In der Gemeinde Gingen an der Fils, die zum Kreis Göppingen in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Göppingen, Außenstelle Geislingen, zuständig. Als Bürger dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung lassen sich hier ebenfalls klären. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen im Auge zu behalten, um rechtzeitig alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Die Außenstelle Geislingen ist stets bereit, Ihnen bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Handhabung von Belegen zu helfen, damit Sie gut informiert und vorbereitet sind.

Gingen an der Fils im Überblick

Einwohner 190 97 männlich
93 weiblich
Fläche 7,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Göppingen Außenstelle Geislingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2862

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73330, 73331, 73333

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gingen an der Fils

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank