Finanzamt Glan-Münchweiler

Die Gemeinde Glan-Münchweiler im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Kusel-Landstuhl als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Hier können Sie nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung stellen. Das Finanzamt unterstützt Sie ebenso bei der Klärung von Lohnsteuerfragen und der Einhaltung von Abgabefristen. Ein Steuerbescheid kann bei Unklarheiten nach Rücksprache mit dem Finanzamt besser nachvollzogen werden. Um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Sollte sich Ihr Wohnort durch einen Umzug ändern, könnte auch ein anderer Standort für Ihr zuständiges Finanzamt relevant sein. Halten Sie sich daher stets über diese Informationen auf dem Laufenden.

Glan-Münchweiler im Überblick

Einwohner 719 363 männlich
356 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66905, 66907

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glan-Münchweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank