Finanzamt Glanbrücken

In Glanbrücken, einer Gemeinde im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl für die steuerlichen Angelegenheiten der Einwohner zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zu Fristen oder Steuerbescheiden beraten lassen. Besonders wichtig ist die fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Das Finanzamt ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Informationen zur Lohnsteuer benötigen oder Belege übermitteln möchten. Damit Sie schnell das richtige Finanzamt finden, nutzen Sie gerne unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird, was eine rechtzeitige Information unerlässlich macht.

Glanbrücken im Überblick

Einwohner 147 75 männlich
72 weiblich
Fläche 5,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66887

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glanbrücken

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Grundsteuer A 485%
Grundsteuer B 655%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank