Finanzamt Glandorf

Die Gemeinde Glandorf, die im Kreis Osnabrück in Niedersachsen liegt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Osnabrück-Land. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei steuerlichen Fragen beraten lassen. Das Finanzamt hilft Ihnen nicht nur bei der Veranlagung, sondern steht Ihnen auch bei Fragen zur Lohnsteuer hilfreich zur Seite. Achten Sie darauf, Fristen für die Abgabe Ihrer Steuerunterlagen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder den erforderlichen Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Glandorf jederzeit ansprechbar. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihre Wohnadresse zuständige Finanzamt zu finden. Ein Umzug innerhalb oder über die Grenzen der Gemeinde kann allerdings dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Glandorf im Überblick

Einwohner 6.483 3.296 männlich
3.187 weiblich
Fläche 59,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Osnabrück-Land

Adresse

Winkelhausenstraße 24
49090 Osnabrück

Postfach 1280 , 49002 Osnabrück

Kontakt

Telefon 0541 5842-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2365

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE MELLE

Kontoinhaber: Finanzamt Osnabrück-Land

IBAN: DE60265522860000110007

BIC: NOLADE21MEL

Zuständig für Postleitzahlen

49219

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glandorf

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank