Finanzamt Glaubitz

Die Gemeinde Glaubitz im Kreis Meißen, Freistaat Sachsen, ist dem Finanzamt Meißen zugeordnet. Bewohner von Glaubitz haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärungen direkt beim Finanzamt Meißen einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerfragen steht Ihnen das kompetente Team des Finanzamtes zur Verfügung. Zudem können Sie sich über wichtige Fristen informieren, die für die Abgabe Ihrer Steuererklärung relevant sind. Bei einem Umzug über die Grenzen der Gemeinde hinaus könnte ein anderer Finanzamt-Zuständigkeitsbereich auf Sie zukommen. Um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden, verwenden Sie gerne unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Meißen hilft Ihnen auch bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung der erforderlichen Belege.

Glaubitz im Überblick

Einwohner 1.886 1.044 männlich
842 weiblich
Fläche 14,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 154

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Meißen

Adresse

Heinrich-Heine-Straße 23
01662 Meißen

Postfach 100151 , 01651 Meißen

Kontakt

Telefon 03521 718-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03521 718-2000

Finanzamtsnummer

3209

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Meißen

IBAN: DE75860000000086001538

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

01612

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glaubitz

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 425%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank