Finanzamt Glees

Glees ist eine Gemeinde im Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, die dem Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler zugeordnet ist. Die Bürger von Glees haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt im Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen beratend zur Seite. Es ist wichtig, Fristen zur Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Finanzamt kümmert sich zudem um die Bearbeitung von Steuerbescheiden und die Einreichung von Belegen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. So sind Sie in Glees stets gut informiert über Ihre steuerlichen Belange.

Glees im Überblick

Einwohner 41.185 20.387 männlich
20.798 weiblich
Fläche 29,9 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 262

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Stadt Köln

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56653

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glees

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank