Finanzamt Gleiritsch

In der Gemeinde Gleiritsch im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald zuständig. Als Anwohner können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt berät Sie auch zu Themen wie Lohnsteuer und gibt Auskunft über wichtige Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen. Bei der Einsichtnahme in Steuerbescheide und zur Bereitstellung von Belegen ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Sollten Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinaus umzuziehen, beachten Sie, dass sich damit möglicherweise auch Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Gleiritsch im Überblick

Einwohner 629 324 männlich
305 weiblich
Fläche 10,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92723

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gleiritsch

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank