Finanzamt Gleisweiler

In Gleisweiler, einer Gemeinde im Kreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Landau zuständig für alle steuerlichen Angelegenheiten. Wenn Sie in Gleisweiler wohnen, können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung im Blick zu behalten, um rechtzeitig alle notwendigen Belege einzureichen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts bedeutet. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Das Finanzamt Landau kümmert sich zudem um die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Gleisweiler im Überblick

Einwohner 488 229 männlich
259 weiblich
Fläche 3,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Landau

Adresse

Weißquartierstr. 13
76829 Landau

Kontakt

Telefon 06341/9130
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06341/91322100

Finanzamtsnummer

2724

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76835

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gleisweiler

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Grundsteuer A 385%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank