Finanzamt Glött

Die Gemeinde Glött im Kreis Dillingen a.d.Donau gehört zum Freistaat Bayern und wird vom Finanzamt Dillingen betreut. Hier können Sie alle notwendigen Schritte zur Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung unternehmen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sind die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit bereit, Ihnen weiterzuhelfen. Auch bei der Lohnsteuerveranlagung steht Ihnen das Finanzamt zur Seite, sodass Sie Ihre Steuern fristgerecht und korrekt abwickeln können. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise zu einer anderen Zuständigkeit des Finanzamts führen kann. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unsere praktische Suchfunktion. In Glött sind Sie somit bei allen steuerlichen Angelegenheiten bestens aufgehoben.

Glött im Überblick

Einwohner 1.103 561 männlich
542 weiblich
Fläche 11,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 253

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Dillingen

Adresse

Schloßstr. 3
89407 Dillingen

Kontakt

Telefon 09071 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09071 507-300

Finanzamtsnummer

9109

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

89353

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Glött

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank