Finanzamt Göggingen

Göggingen im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, ist der Gemeinde zugehörig und wird durch das Finanzamt Schwäbisch Gmünd betreut. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, finden Sie im Finanzamt Schwäbisch Gmünd die richtige Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Hier können Sie sowohl Informationen zu steuerlichen Veranlagungen als auch zu Lohnsteuer und Fristen erhalten. Das Finanzamt bietet zudem Unterstützung bei der Erstellung von Steuerbescheiden und der Einreichung relevanter Belege. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es nötig sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist. Nutzen Sie in diesem Fall unbedingt unsere Finanzamt-Suchfunktion, um Klarheit über Ihre neue Anlaufstelle zu erhalten. Die Bürger von Göggingen können sich darauf verlassen, dass das Finanzamt Schwäbisch Gmünd sie kompetent in allen Steuerfragen unterstützt.

Göggingen im Überblick

Einwohner 425 218 männlich
207 weiblich
Fläche 6,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Schwäbisch Gmünd

Adresse

Augustinerstr. 6
73525 Schwäbisch Gmünd

Kontakt

Telefon 07171 602-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07171 602-266

Finanzamtsnummer

2883

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE66630000000061401501

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73571, 73574

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Göggingen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank