Finanzamt Göritz

In der Gemeinde Göritz, die im Kreis Uckermark in Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Angermünde zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die entsprechenden Fristen im Blick zu behalten, um eventuelle Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Ausstellung von Steuerbescheiden erfolgt durch das Finanzamt Angermünde, welches Ihnen bei der Klärung von Belegen und Dokumenten zur Seite steht. Planen Sie einen Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus, kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. So sind Sie immer gut informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten reibungslos abwickeln.

Göritz im Überblick

Einwohner 788 390 männlich
398 weiblich
Fläche 25,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 57

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Angermünde

Adresse

Jahnstraße 49
16278 Angermünde

Kontakt

Telefon 03331 267-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3062

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Angermünde

IBAN: DE49100000000017001500

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

17291

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Göritz

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Grundsteuer A 325%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank