Finanzamt Gösenroth

In Gösenroth, im Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Idar-Oberstein für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Bürger von Gösenroth, die Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung benötigen oder Fragen zur Lohnsteuer haben, können sich jederzeit an das Finanzamt wenden. Die fristgerechte Einreichung sämtlicher Belege ist entscheidend für eine korrekte steuerliche Veranlagung. Benutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des Finanzamts nach sich ziehen kann. Halten Sie sich daher über die Zuständigkeiten informiert, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Gösenroth im Überblick

Einwohner 2.234 1.137 männlich
1.097 weiblich
Fläche 18,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 270

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55624

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gösenroth

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank