Finanzamt Gohrisch

In der Gemeinde Gohrisch, die im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Pirna für die steuerlichen Belange zuständig. Bewohner von Gohrisch können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Fachleute des Finanzamts wenden. Es ist unerlässlich, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt bietet ebenso Unterstützung zu Themen wie der Lohnsteuer und der Ausstellung von Steuerbescheiden an. Halten Sie alle erforderlichen Belege bereit, um schnell auf Anfragen reagieren zu können. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit des Finanzamtes ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln.

Gohrisch im Überblick

Einwohner 1.744 867 männlich
877 weiblich
Fläche 34,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 157

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Pirna

Adresse

Clara-Zetkin-Straße 1
01796 Pirna

Kontakt

Telefon 03501 551-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03501 551-9000

Finanzamtsnummer

3210

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Pirna

IBAN: DE32860000000086001536

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

01824

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gohrisch

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 510%
Gewerbesteuer 490%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank