Finanzamt Goldbeck

In Goldbeck, einer Gemeinde im Kreis Stendal in Sachsen-Anhalt, ist das Finanzamt Stendal für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, bietet Ihnen das Finanzamt alle erforderlichen Informationen und Formulare. Zudem können Sie dort Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer erhalten. Die Einhaltung von Fristen zur Einreichung Ihrer Erklärungen ist entscheidend, um mögliche Komplikationen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um schnell das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, verwenden Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Goldbeck im Überblick

Einwohner 1.350 675 männlich
675 weiblich
Fläche 27,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 66

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Stendal

Adresse

Scharnhorststraße 87
39576 Stendal

Postfach 10 11 31 , 39551 Stendal

Kontakt

Telefon 03931 4953-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03931 4953-4600

Finanzamtsnummer

3108

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Stendal

IBAN: DE58810000000081001513

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39596

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Goldbeck

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank