Finanzamt Gollhofen

Die Gemeinde Gollhofen im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim). Für die Bürger bedeutet dies, dass sie ihre Einkommensteuererklärung direkt dort einreichen können und Unterstützung bei steuerlichen Fragen erhalten. Insbesondere bei der Lohnsteuerabwicklung sowie der Klärung von Fristen und Steuerbescheiden ist das Finanzamt eine wichtige Anlaufstelle. Beachten Sie auch, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das herauszufinden, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Mittelfranken-West ist darauf vorbereitet, Ihnen bei sämtlichen steuerlichen Anliegen kompetent zur Seite zu stehen und Ihnen hilfreiche Informationen bereitzustellen.

Gollhofen im Überblick

Einwohner 883 468 männlich
415 weiblich
Fläche 17,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim)

Adresse

Schloßplatz 7
97215 Uffenheim

Postfach 1240 , 97211 Uffenheim

Kontakt

Telefon 09842 200-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09842 200-345

Finanzamtsnummer

9252

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0984/2200142

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97258

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gollhofen

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank