Finanzamt Gomadingen

Die Gemeinde Gomadingen im Kreis Reutlingen, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Bad Urach betreut. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und diverse Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Bei spezieller Unterstützung zu Lohnsteueranfragen oder bei Unsicherheiten bezüglich der erforderlichen Belege sind die Mitarbeiter des Finanzamts Bad Urach für Sie da. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte bedeuten, dass ein neues Finanzamt zuständig wird, was Sie bei Ihren Planungen berücksichtigen sollten. Zudem ist es ratsam, sich über Fristen und Steuerbescheide rechtzeitig zu informieren. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden und können Ihre Steuerangelegenheiten effizient abwickeln.

Gomadingen im Überblick

Einwohner 387 193 männlich
194 weiblich
Fläche 3,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Bad Urach

Adresse

Graf-Eberhard-Platz 7
72574 Bad Urach

Postfach 1149 , 72562 Bad Urach

Kontakt

Telefon 07125 158-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07125 158-300

Finanzamtsnummer

2889

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE08640000000064001501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72532

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gomadingen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank