Finanzamt Gomaringen

In der Gemeinde Gomaringen, die zum Kreis Tübingen in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Tübingen für alle steuerlichen Belange zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung im Blick zu behalten, um mögliche Verspätungszinsen zu vermeiden. Ihre Steuerbescheide werden ebenfalls vom Finanzamt Tübingen erstellt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihre Wohnsituation zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Informieren Sie sich rechtzeitig, um keine steuerlichen Fristen zu versäumen und um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen an die richtige Stelle gelangen.

Gomaringen im Überblick

Einwohner 592 281 männlich
311 weiblich
Fläche 3,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Tübingen

Adresse

Steinlachallee 6
72072 Tübingen

Postfach 1520 , 72005 Tübingen

Kontakt

Telefon 07071/7570
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07071/7574500

Finanzamtsnummer

2886

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94640000000064001505

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72810

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gomaringen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank