Finanzamt Gondelsheim

In der Gemeinde Gondelsheim, die im Kreis Karlsruhe in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Bruchsal für steuerliche Anliegen zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, finden Sie beim Finanzamt Bruchsal die nötige Unterstützung. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie verantwortlich wird. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtige Anlaufstelle haben, empfehlen wir Ihnen, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen. Dieser zeigt Ihnen das für Gondelsheim zuständige Finanzamt an und hilft Ihnen, wichtige Fristen einzuhalten. Die Erfahrungen der Steuerexperten in Bruchsal sind ein wertvoller Vorteil für alle Steuerpflichtigen in Gondelsheim.

Gondelsheim im Überblick

Einwohner 460 236 männlich
224 weiblich
Fläche 11,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Bruchsal

Adresse

Schönbornstr. 1
76646 Bruchsal

Kontakt

Telefon 07251/740
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07251/742111

Finanzamtsnummer

2830

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

SPARKASSE KRAICHGAU BRUCHSAL-BRETTEN-SINSHEIM

IBAN: DE09663500360000000050

BIC: BRUSDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

75053

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gondelsheim

?
Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank