Finanzamt Gondenbrett

In der Gemeinde Gondenbrett, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm zuständig. Wenn Sie in Gondenbrett wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Es ist hilfreich, Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den Fristen direkt dort zu klären. Bitte vergessen Sie nicht, alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Denken Sie auch daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem anderen zuständigen Finanzamt führen kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welche Behörde Sie im Fall eines Umzugs kontaktieren sollten.

Gondenbrett im Überblick

Einwohner 432 219 männlich
213 weiblich
Fläche 4,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54595

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gondenbrett

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank