Finanzamt Gondershausen

Gondershausen, gelegen im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Koblenz zugeordnet. Als Einwohner von Gondershausen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einzureichen, wo Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuerangelegenheiten kompetent geholfen wird. Es ist ratsam, alle relevanten Belege rechtzeitig vorzulegen, um Fristen einzuhalten. Wenn Sie planen, innerhalb oder über die Gemeindegrenzen hinaus umzuziehen, beachten Sie, dass ein anderes Finanzamt zuständig werden könnte. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Ansprechpartner finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So bleiben Sie bestens informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen.

Gondershausen im Überblick

Einwohner 5.246 2.677 männlich
2.569 weiblich
Fläche 25,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56283

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gondershausen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank