Finanzamt Gornhausen

Gornhausen im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, unterliegt den steuerlichen Regelungen des Finanzamts Wittlich. Wenn Sie in Gornhausen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die erfahrenen Mitarbeiter wenden. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Lohnsteuer-Angelegenheiten und gibt Klarheit über wichtige Fristen. Denken Sie daran, dass ein Wohnungswechsel über die Gemeindegrenzen hinweg möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Unser Finanzamt-Finder erleichtert Ihnen die Suche nach der richtigen Anlaufstelle für Ihren neuen Wohnort. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden, was Steuerbescheide und Belege angeht.

Gornhausen im Überblick

Einwohner 2.729 1.341 männlich
1.388 weiblich
Fläche 12,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54472

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gornhausen

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Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank