Finanzamt Gosen-Neu Zittau

Die Gemeinde Gosen-Neu Zittau ist im Kreis Oder-Spree des Bundeslandes Brandenburg angesiedelt. Das Finanzamt Frankfurt (Oder) übernimmt hier die steuerliche Betreuung. Wenn Sie in Gosen-Neu Zittau wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Sie können dort auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer klären. Des Weiteren informiert das Finanzamt über wichtige Fristen und welche Belege erforderlich sind. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um das Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie bitte unsere benutzerfreundliche Suchfunktion.

Gosen-Neu Zittau im Überblick

Einwohner 3.226 1.680 männlich
1.546 weiblich
Fläche 15,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15537

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gosen-Neu Zittau

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 325%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank