Finanzamt Grabenstetten

In der Gemeinde Grabenstetten, die im Kreis Reutlingen in Baden-Württemberg gelegen ist, ist das Finanzamt Bad Urach dafür zuständig, die steuerlichen Belange der Einwohner zu betreuen. Wenn es darum geht, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären, ist das Finanzamt Ihre erste Anlaufstelle. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie ein anderes Finanzamt in Anspruch nehmen müssen. Das Team im Finanzamt Bad Urach steht Ihnen auch mit Informationen zu Fristen, Steuerbescheiden und den nötigen Belegen zur Verfügung. Vergessen Sie nicht, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So können Sie sicherstellen, dass Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten bestens unterstützt werden.

Grabenstetten im Überblick

Einwohner 1.835 909 männlich
926 weiblich
Fläche 13,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Bad Urach

Adresse

Graf-Eberhard-Platz 7
72574 Bad Urach

Postfach 1149 , 72562 Bad Urach

Kontakt

Telefon 07125 158-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07125 158-300

Finanzamtsnummer

2889

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE08640000000064001501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72582

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grabenstetten

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank