Finanzamt Gräben

Gräben, eine Gemeinde im Kreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg, ist dem Finanzamt Brandenburg zugewiesen. Die Einwohner von Gräben können ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer beraten lassen. Um sicherzustellen, dass Sie alle Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen einhalten, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte sich Ihre Zuständigkeit ändern, was bedeutet, dass ein anderes Finanzamt für Sie relevant wird. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen, das zuständige Finanzamt für Ihren aktuellen Wohnort zu finden. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen für Ihre Steuerangelegenheiten.

Gräben im Überblick

Einwohner 483 220 männlich
263 weiblich
Fläche 40,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

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IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14793

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gräben

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 455%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank