Finanzamt Grafenau

In der Gemeinde Grafenau, die zum Kreis Freyung-Grafenau im Freistaat Bayern gehört, ist das Finanzamt Grafenau zuständig. Als Einwohner von Grafenau haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihrer Lohnsteuer stehen Ihnen die fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung, um Sie zu unterstützen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde unter Umständen bedeutet, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort gilt, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. So behalten Sie den Überblick über Ihre Steuerangelegenheiten und können alle Fristen gewissenhaft einhalten.

Grafenau im Überblick

Einwohner 8.203 3.996 männlich
4.207 weiblich
Fläche 63,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 226

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Grafenau

Adresse

Friedhofstr. 1
94481 Grafenau

Postfach 1161 , 94475 Grafenau

Kontakt

Telefon 08552 423-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08552 423-170

Finanzamtsnummer

9157

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 14.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE REGEN - VIECHTACH

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1REG

Zuständig für Postleitzahlen

94475, 94476, 94477, 94481, 94568

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grafenau

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank