Finanzamt Grafenau

In der Gemeinde Grafenau, die zum Kreis Böblingen in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Böblingen für die steuerlichen Belange zuständig. Einwohner können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung zu allen Fragen der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet auch wertvolle Informationen zu Lohnsteuerfragen und klärt über die Fristen auf, die für die Einreichung von Steuererklärungen gelten. Steuerbescheide können hier eingesehen und Belege eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Planen Sie einen Umzug über die Grenzen von Grafenau hinaus, beachten Sie bitte, dass ein anderes Finanzamt zuständig werden könnte. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell die richtigen Informationen über das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort.

Grafenau im Überblick

Einwohner 243 126 männlich
117 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Böblingen

Adresse

Talstr. 46
71034 Böblingen

Postfach 1307 , 71003 Böblingen

Kontakt

Telefon 07031 13-01
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07031 13-3200

Finanzamtsnummer

2856

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29600000000060301500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71117, 71120

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grafenau

?
Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank