Finanzamt Grafenhausen

Grafenhausen, eine Gemeinde im Kreis Waldshut in Baden-Württemberg, gehört zum Einzugsbereich des Finanzamts Waldshut-Tiengen. Für die Einwohner ist dieses Finanzamt der erste Ansprechpartner, wenn es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung geht. Zudem bietet es umfangreiche Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerangelegenheiten. Achten Sie darauf, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt erstellt Steuerbescheide und klärt Rückfragen zu den eingereichten Belegen. Falls Sie planen, in eine andere Gemeinde umzuziehen, kann sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder.

Grafenhausen im Überblick

Einwohner 268 127 männlich
141 weiblich
Fläche 3,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79865

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grafenhausen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank