Finanzamt Grafhorst

In Grafhorst, einer Gemeinde im Kreis Helmstedt in Niedersachsen, ist das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt für alle steuerlichen Belange zuständig. Einwohner können dort ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Sie darauf achten, alle erforderlichen Belege und Dokumente bereit zu haben und die relevanten Fristen einzuhalten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Es ist daher ratsam, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um schnell und unkompliziert herauszufinden, zu welchem Finanzamt Sie sich nach einem Umzug wenden sollten. Das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt bietet zudem umfassende Informationen, die Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten hilfreich sein können.

Grafhorst im Überblick

Einwohner 1.125 552 männlich
573 weiblich
Fläche 9,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 51

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Braunschweig-Helmstedt

Adresse

Altewiekring 20
38102 Braunschweig

Postfach 3229 , 38022 Braunschweig

Kontakt

Telefon 0531 705-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2313

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Braunschweig-Helmstedt

IBAN: DE98250500000002498020

BIC: NOLADE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

38462

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grafhorst

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Grundsteuer A 440%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank