Finanzamt Grafschaft

Die Gemeinde Grafschaft im Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt einzureichen und bei Bedarf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer zu klären. Um sicherzustellen, dass Sie alle Fristen einhalten, sollten Sie sich rechtzeitig über die Abgabetermine informieren. Auch die Bearbeitung von Steuerbescheiden und die Einreichung von Belegen sind zentrale Aufgaben des Finanzamts. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie problemlos herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So sind Sie in Grafschaft bestens aufgestellt, wenn es um Ihre steuerlichen Belange geht.

Grafschaft im Überblick

Einwohner 12.200 6.028 männlich
6.172 weiblich
Fläche 10,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 261

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53501

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grafschaft

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank