Finanzamt Grainet

Die Gemeinde Grainet, die im Kreis Freyung-Grafenau im Freistaat Bayern liegt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Grafenau. Wenn Sie in Grainet wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, hilft Ihnen das Finanzamt dabei, alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Sie erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Ihren Steuerbescheiden und den benötigten Belegen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde kontaktieren, empfiehlt sich die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. So sind Sie bestens informiert und können fristgerecht Ihre steuerlichen Angelegenheiten regeln.

Grainet im Überblick

Einwohner 2.445 1.219 männlich
1.226 weiblich
Fläche 36,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 226

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Grafenau

Adresse

Friedhofstr. 1
94481 Grafenau

Postfach 1161 , 94475 Grafenau

Kontakt

Telefon 08552 423-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08552 423-170

Finanzamtsnummer

9157

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 14.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE REGEN - VIECHTACH

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1REG

Zuständig für Postleitzahlen

94143

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grainet

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank