Finanzamt Gransee

Die Stadt Gransee im Kreis Oberhavel, Brandenburg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Oranienburg. Wenn Sie in Gransee wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Ihren steuerlichen Anfragen. Dazu zählen Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und den einzuhaltenden Fristen. Es ist wichtig, alle Belege fristgerecht einzureichen, um mögliche Schwierigkeiten mit Steuerbescheiden zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, steht Ihnen unser praktischer Finanzamt-Finder zur Verfügung. So behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und können diese effektiv managen.

Gransee im Überblick

Einwohner 5.868 2.865 männlich
3.003 weiblich
Fläche 121,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 58

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Oranienburg

Adresse

Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg

Kontakt

Telefon 03301 857-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3053

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Oranienburg

IBAN: DE77100000000016001508

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16771, 16775

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gransee

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Grundsteuer A 700%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank