Finanzamt Grasberg

In der Gemeinde Grasberg, die im Kreis Osterholz in Niedersachsen liegt, ist das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck für alle steuerlichen Anliegen zuständig. Wenn Sie in Grasberg wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim zuständigen Finanzamt einreichen. Zudem stehen die Mitarbeiter für Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu Fristen gerne zur Verfügung. Bei Unsicherheiten zu Steuerbescheiden oder der Notwendigkeit von Belegen können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt wenden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und können diese fristgerecht erfüllen.

Grasberg im Überblick

Einwohner 7.714 3.794 männlich
3.920 weiblich
Fläche 55,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 34

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Osterholz-Scharmbeck

Adresse

Pappstraße 2
27711 Osterholz-Scharmbeck

Postfach 1120 , 27701 Osterholz-Scharmbeck

Kontakt

Telefon 04791 302-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2336

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE OSTERHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

IBAN: DE55291523000000202622

BIC: BRLADE21OHZ

Zuständig für Postleitzahlen

28877, 28879

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grasberg

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Grundsteuer A 520%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank