Finanzamt Grattersdorf

In der Gemeinde Grattersdorf, die im Kreis Deggendorf im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Deggendorf zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert beim Finanzamt einreichen. Bei Unklarheiten zur steuerlichen Veranlagung oder bei Fragen zur Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamtes Ihre Ansprechpartner. Achten Sie darauf, Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen einzuhalten, um rechtzeitig Ihre Steuerbescheide zu erhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. So sind Sie optimal informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten ohne Probleme regeln.

Grattersdorf im Überblick

Einwohner 1.356 683 männlich
673 weiblich
Fläche 26,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 226

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Deggendorf

Adresse

Pfleggasse 18
94469 Deggendorf

Postfach 1355 , 94453 Deggendorf

Kontakt

Telefon 0991 384-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0991 384-150

Finanzamtsnummer

9108

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 15.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Langer Donnerstag von März - Juni 7:30 - 17:00 Uhr

Bankverbindung

SPARKASSE DEGGENDORF

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1DEG

Zuständig für Postleitzahlen

94541, 94551

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grattersdorf

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank