Finanzamt Grebin

In der Gemeinde Grebin, die im Kreis Plön in Schleswig-Holstein liegt, ist das Finanzamt Plön zuständig. Wenn Sie in Grebin leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts gerne zur Verfügung. Zudem können Sie bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihren Lohnsteuerabzügen direkt mit dem Finanzamt Plön Kontakt aufnehmen. Beachten Sie, dass es Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen gibt, die für die ordnungsgemäße Bearbeitung wichtig sind. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen und Ansprechpartner haben, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Grebin im Überblick

Einwohner 959 468 männlich
491 weiblich
Fläche 24,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 6

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Plön

Adresse

Fünf-Seen-Allee 1
24306 Plön

Kontakt

Telefon 04522 506-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04522 506-2149

Finanzamtsnummer

2126

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 11.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Plön Bewertung für Grundsteuer 86 (2186) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Plön

IBAN: DE43200000000020201503

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

24329

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grebin

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 425%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank