Finanzamt Greifenstein

Die Gemeinde Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis, Hessen, ist dem Finanzamt Dillenburg zugeordnet. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einzureichen. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder benötigen Sie Informationen zu Lohnsteuer und den erforderlichen Fristen, ist das Finanzamt in Dillenburg Ihr Ansprechpartner. Zudem können Sie bei Unsicherheiten bezüglich Steuerbescheiden und Belegen Unterstützung erhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Er bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, schnell die richtigen Kontaktdaten zu finden und somit Ihre steuerlichen Anliegen zügig zu klären.

Greifenstein im Überblick

Einwohner 6.560 3.230 männlich
3.330 weiblich
Fläche 67,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 171

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Dillenburg

Adresse

Wilhelmstraße 9
35683 Dillenburg

Postfach 1362 , 35663 Dillenburg

Kontakt

Telefon 02771 908-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2609

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Gießen

IBAN: DE05500000000050001540

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

35753

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Greifenstein

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank