Finanzamt Greimerath

Die Gemeinde Greimerath im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Wittlich zugeordnet. Für die Einwohner von Greimerath bietet das Finanzamt Unterstützung bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung und beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Zudem erhalten Sie dort Informationen zu Lohnsteuer und wichtige Fristen, die Sie beachten sollten. Ein Umzug kann jedoch dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt in Anspruch nehmen müssen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden. Das Finanzamt Wittlich steht Ihnen auch bei Fragen zu Steuerbescheiden und Belegen jederzeit zur Verfügung.

Greimerath im Überblick

Einwohner 1.106 550 männlich
556 weiblich
Fläche 2,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54533

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Greimerath

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank