Finanzamt Grenderich

Grenderich ist eine Gemeinde im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, die dem Finanzamt Simmern-Zell zugeordnet ist. Wenn Sie in Grenderich leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes zur Verfügung, um Sie bei der steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zu unterstützen. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein neues Finanzamt wenden müssen. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Außerdem erhalten Sie dort wertvolle Informationen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen für Ihre Steuererklärung.

Grenderich im Überblick

Einwohner 11.915 5.807 männlich
6.108 weiblich
Fläche 12,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 274

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56858, 56865

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grenderich

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank