Finanzamt Gries

In der Gemeinde Gries, gelegen im Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl für alle steuerlichen Fragen und Anliegen zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Informationen zur steuerlichen Veranlagung benötigen, steht Ihnen das Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem können Sie dort Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer erhalten und Informationen über Fristen und Termine erhalten. Beachten Sie, dass die rechtzeitige Einreichung Ihrer Unterlagen wichtig ist, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort ermitteln. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann zu einer Veränderung der Zuständigkeit führen, was Sie ebenfalls im Blick behalten sollten.

Gries im Überblick

Einwohner 383 187 männlich
196 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66903

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gries

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank