Finanzamt Gröbenzell

In der Gemeinde Gröbenzell, die zum Kreis Fürstenfeldbruck im Freistaat Bayern gehört, ist das Finanzamt Fürstenfeldbruck zuständig. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Fragen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden. Wenn Sie Belege einreichen müssen, können Sie dies direkt über das Finanzamt tun. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird.

Gröbenzell im Überblick

Einwohner 19.362 9.432 männlich
9.930 weiblich
Fläche 6,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 214

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Fürstenfeldbruck

Adresse

Münchner Str. 36
82256 Fürstenfeldbruck

Postfach 1261 , 82242 Fürstenfeldbruck

Kontakt

Telefon 08141 60-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08141 60-150

Finanzamtsnummer

9117

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Donnerstag: Jeden 1. Donnerstag im Monat von 7:30 - 17:30 Uhr geöffnet

Bankverbindung

SPARKASSE FUERSTENFELDBRUCK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE20700530700008007221

BIC: BYLADEM1FFB

Zuständig für Postleitzahlen

82179, 82180, 82181, 82182, 82183, 82184, 82185, 82194

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gröbenzell

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 385%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank