Finanzamt Gröden

In der Gemeinde Gröden, die im Kreis Elbe-Elster in Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Calau der Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Bewohner von Gröden haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen und können sich bei Fragen zur Lohnsteuer oder steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt wenden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Einhaltung der Fristen für Steuerbescheide und Belege zu kümmern, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Um die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes zu überprüfen, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Lassen Sie sich daher rechtzeitig über Ihre steuerlichen Verpflichtungen informieren.

Gröden im Überblick

Einwohner 1.309 662 männlich
647 weiblich
Fläche 22,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

04932

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gröden

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Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank