Finanzamt Groß-Bieberau

Die Stadt Groß-Bieberau im Kreis Darmstadt-Dieburg, Hessen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Dieburg. Wenn Sie als Einwohner Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie sich an dieses Finanzamt wenden. Bei steuerlichen Fragen, etwa zur Veranlagung oder zu Fristen für die Einreichung, steht Ihnen das Team des Finanzamts kompetent zur Seite. Es ist ratsam, sich darüber im Klaren zu sein, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder-Suchfunktion. Das Finanzamt Dieburg bietet auch Unterstützung bei Lohnsteuerfragen und der Klärung von Steuerbescheiden, sodass Sie Ihr steuerliches Anliegen problemlos klären können.

Groß-Bieberau im Überblick

Einwohner 4.562 2.290 männlich
2.272 weiblich
Fläche 18,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 186

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Dieburg

Adresse

Marienstraße 19
64807 Dieburg

Postfach 1209 , 64802 Dieburg

Kontakt

Telefon 06071 2006-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2608

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Dieburg

IBAN: DE48500000000050801501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

64395, 64398, 64401

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Groß-Bieberau

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 640%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank